Steuerforum

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10 Gedanken zu „Steuerforum

  • 26. Oktober 2020 um 16:31 Uhr
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    Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Mutter lebt seit 1977 in einer Eigentumswohnung (Wohnung 1) in Innsbruck.

    2015 hat sie mir die Wohnung 1 geschenkt und sich ein Wohnrecht auf Lebenszeit vorbehalten. Nun habe ich eine kleine Wohnung an mein Haus angebaut (Wohnung 2) und sie zieht zu mir. Das Wohnrecht von Wohnung 1 wird durch ein Wohnrecht an Wohnung 2 ersetz. Ich beabsichtige Wohnung 1 zu verkaufen. Falle ich bei dem Verkauf unter die alte Regelung der ImmoEst?

    Vielen Dank & Grüße

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    • 30. Oktober 2020 um 23:13 Uhr
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      Da der letzte entgeltliche Erwerb vor dem 31.03.2002 gelegen ist, kommt die alte Regelung zur Anwendung. Das Wohnrecht bedeutet nur, dass es sich um eine sogenannte gemischte Schenkung gehandelt hat – d.h. Sie habe die Wohnung erhalten mussten jedoch als teilweise Gegenleistung das Wohnrecht einräumen. Trotzdem war es insgesamt eine Schenkung und es bleibt bei der alten Regelung in Bezug auf die ImmoEst.

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  • 27. Juni 2020 um 12:24 Uhr
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    Sehr geehrtes Forum,

    es heißt ja:
    „Werden Gegenstände sowohl privat als auch betrieblich genutzt (= gemischt genutzte Wirtschaftsgüter) kommt es auf das Überwiegen an (dh bei mindestens 50 %iger betrieblichen Nutzung erfolgt die Zuordnung zum Betriebsvermögen, darunter zum Privatvermögen).“

    Ich bin nebenberuflich selbständig. Das bringt mit sich, dass ich eine Kamera und einen PC überwiegend privat nutze und nur zu etwa 40% betrieblich. Kann ich diese Gegenstände dennoch von der Steuer absetzen, indem ich eben nur den prozentualen Anteil als Betriebsausgabe anführe? Angenommen die Kamera kostet 2100 Euro, könnte ich dann 840 Euro über 3 Jahre verteilt, also 280 Euro pro Jahr, als AfA geltend machen? Oder geht das eben nur mit Betriebsvermögen?

    Ich konnte zu dieser relativ einfachen Frage im Internet überraschenderweise keine Antwort finden.
    VIelen Dank
    G. Dorner

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    • 30. Juni 2020 um 15:30 Uhr
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      Das Prinzip der Zuordnung zum Betriebsbermögen haben Sie super erläutert – es kommt auf das Überwiegen drauf an. Überwiegen bedeutet mindestens 50% bei beweglichen Gegenständen. Wenn die betriebliche Nutzung unter 50% liegt, können nur die anteiligen angefallenen Kosten (z.B. Strom für betriebliche Nutzung, Handygebühren u.ä.) anteilig abgesetzt werden allerdings nicht die Abschreibung da diese betriebliches Anlagevermögen (über 50% betrieblich) voraussetzt. Andererseits brauchen Sie bei Veräußerung des Gegenstandes den Veräußerungsgewinn auch nicht anteilig versteuern.

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  • 20. April 2020 um 12:48 Uhr
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    Ich habe ein Einzelunternehmen und würde gerne einen Dienstleistung im Marketing bereich von einer Person aus dem Ausland nehmen. Die Person hat kein Unternehmen angemeldet und kann mir somit keiner Rechnung schreiben. Gibt es eine Möglichkeit ohne Rechnung das in der Buchhaltung irgendwie zu verbuchen oder sollte ich mich nach einem anderen Anbieter für diesen Service umschauen?
    Vielen Dank

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    • 22. April 2020 um 14:13 Uhr
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      Ohne Rechnung gibt es keine Möglichkeit für die Buchhaltung. Um Ausgaben steuerlich wirksam absetzen zu können, ist die Empfängernennung Voraussetzung. Durch die Rechnung wird der Name des Empfängers ausgewiesen und außerdem die Art der Leistung damit die Finanzbehörde beurteilen kann, ob es sich tatsächlich um eine Betriebsausgabe handelt und nicht privat veranlasst ist.

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  • 21. Februar 2020 um 12:31 Uhr
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    In welchem Land versteuern Grenzgänger zwischen Österreich und Deutschland?

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    • 21. Februar 2020 um 12:37 Uhr
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      Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die in einem Land arbeiten und täglich an ihren Wohnort im Ausland zurückkehren. Die Entfernung zur Grenze darf nicht mehr als 30 km in Luftlinie betragen.
      Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich, versteuern diese Personen ihre Einkünfte im Wohnsitzstaat.
      z.B. Wohnort ist Deutschland und Arbeitsstätte ist Österreich. Bei Vorliegen der Grenzgängereigenschaften erfolgt in Österreich keine Versteuerung sondern ausschließlich in Deutschland – Grenzgängerbescheinigung vom deutschen Finanzamt ist beim österreichischen Arbeitgeber vorzulegen.

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  • 1. August 2018 um 16:41 Uhr
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    Bis wann muss die Steuererklärung 2017 eingereicht werden?

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    • 1. August 2018 um 16:49 Uhr
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      Bei elektronischer Einreichung bis 30. Juni 2018 (somit bereits zu spät!!). Steuerberater haben Sonderregelungen mit der Finanzverwaltung und können diese Frist somit erstrecken ohne dass es zu Verspätungszuschlägen kommt.

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