Die Honorarhöhe richtet sich nach dem beanspruchten Zeitaufwand. Ohne Kenntnis des Arbeitsumfanges ist es daher sehr schwer und unseriös, die Honorarhöhe abzuschätzen. Wir ersuchen Sie daher, einen kostenlosen „Kennenlerntermin“, auch Erstberatung genannt, mit uns zu vereinbaren. Hier können wir den Umfang der für Sie zu erbringenden Leistung besprechen und das Honorar beurteilen. Der Arbeitsumfang bestimmt das Honorar, daher ist kein Betrieb zu klein für eine steuerliche Vertretung.
In diesem Zusammenhang sollten Sie beachten, dass unsere Tätigkeiten im Regelfall durch Gesetzesvorschriften veranlasst sind. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften führt zu Finanzstrafen und anderen unangenehmen Rechtsfolgen (Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Verwaltungsstrafen uvm.)
Außerdem können Sie dann sicher sein, dass Ihre Steuergestaltung optimal erfolgt und Sie nicht „freiwillig“ zu viel an Steuern bezahlen. Auch bei der Wahl der Rechtsform ergeben sich Rechtsfolgen, die vom Nichtfachmann schwer abgeschätzt werden können.
Bei unserem kostenlosen Erstgespräch erläutern wir Ihnen die jeweiligen Vor- und Nachteile und gestalten bereits in dieser Phase Ihr Unternehmen professionell mit.
Erfahrungsgemäß steht die Honorarhöhe in keinem Verhältnis zu den auf Sie zukommenden Risiken.
Die Frage lautet daher nicht – kann ich mir einen Steuerberater leisten – sondern – kann ich es mir leisten, keinen Steuerberater zu haben.