Datenschutzgrundverordnung
Ziel und Zweck der Datenschutzgrundverordung:
Hauptziel ist die Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzes auch im Hinblick auf die noch kommenden technologischen Veränderungen im Bereich der Datenerfassung und Datenspeicherung.
Die Inhalte der Datenschutzgrundverordnung:
Die Datenschutzgrundverordung regelt die Erfassung von personenbezogenen Daten und verlangt für diese Daten besondere Dokumentations- und Sicherheitsrichtlinien. So regelt die Verordnung im einzelnen:
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten, außer sie ist erlaubt bzw. es erfolgt eine Zustimmung.
- Es dürfen nur Daten zweckgebunden erhoben und verarbeitet werden.
- Es durfen nicht mehr Daten gesammelt werden, als für die Ausführung des Erhebungszweckes notwendig sind.
- Die Unternehmen müssen auf Anfrage mitteilen, welche Daten vorliegen und wie diese verwendet werden.
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- DSGVO Kanzlei Grieskirchen